Aktualisierung der COVID-19-Hygienekonzepte

Neue Regelungen für das gemeinsame musizieren in Musikvereinen

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Mit der elften Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (11. CoBeLVO) vom 11. September 2020 ist es unter Einhaltung aller Hygieneregelungen möglich als Orchester näher zusammenzurücken.

Nun gelten folgende Abstandsregelungen:

  • Zwischen allen Musikern und dem Dirigenten ist ein Abstand von 2 Metern einzuhalten.
  • Der Abstand zwischen Orchester und Publikum muss 5 Meter betragen.

Neu ist nun, dass das Kondenswasser aus den Instrumenten aufgefangen werden muss. Auf Atem-, Lippen- und Mundstückübungen muss generell verzichtet werden.

Musikerinnen und Musikern, die in den letzten 14 Tagen einen Kontakt zu einem SARS-CoV-2-Infizierten hatten oder sich in einem Risikogebiet aufhielten, ist es untersagt an Proben und Auftritten teilzunehmen.

Die bekannten Hygienemaßnahmen wie das Tragen eines Mundschutzes, Hände waschen und desinfizieren bleiben natürlich auch weiterhin als wirksamstes Mittel gegen eine Infektion bestehen.

Im Großen und Ganzen bieten uns die neuen Maßnahmen zur Bekämpfung von Covid-19 neue Möglichkeiten was Auftritte, Ständchen und den Probebetrieb angeht.

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